Allgemeine Liefer– und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Ralph von Kaufmann (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Entgegennahme der AGB zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Die Transportverpackung ist ausschließlich für den kurzfristigen Versand an den Kunden bestimmt. Die Transportverpackung ist für eine über die Versanddauer hinausgehende Lagerung des Bildmaterials nicht geeignet.

III. Gewährleistung und Haftung
1.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
2.Ist der Kunde Verbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eine Anzeigefrist von 24 Monaten. Wenn der Kunde Unternehmer ist, müssen Mängel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung beim Kunden angezeigt werden. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit dem Kaufbeleg nachgewiesen werden. Der Kunde hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Liegt ein Mangel vor, sorgt der Fotograf nach eigener Wahl entweder für Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung. Ist der Fotograf innerhalb einer angemessenen Frist weder zur Mängelbeseitigung noch zu Ersatzlieferung in der Lage, hat der Kunde Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
3.Darüber hinaus haftet der Fotograf nur gemäß dem Produkthaftungsgesetz, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.Die Haftung ist auf Schäden an dem gelieferten Bildmaterial beschränkt.
5.Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6.Verkauft der Kunde das vom Fotografen gelieferte Bildmaterial an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und⁄oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf den Fotografen zu verweisen.
7.Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mögliche Schäden, die aus Sonneneinstrahlung oder sonstige Licht–, Gas–, Chemikalien–, Feuchtigkeits– , Wärme– oder Luftschadstoffeinwirkung resultieren, sowie für Schäden die aus unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden wie Kratzer, Brüche, Flecken, Fingerabdrücke und Abrieb oder unsachgemäße Lagerung resultieren.
8.Bei Fotoabzügen und Fotodrucken sind geringfügige Abweichungen in der Materialbeschaffenheit, der Farbe, den Abmessungen, dem Format und der Oberflächenbeschaffenheit nicht vermeidbar. Derartige Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Mängelrüge. Ein Mangel liegt außerdem nicht vor, wenn das Bildmaterial in der Qualität zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen technischen Standard der digitalen sowie analogen Fotobearbeitung und Fotoentwicklung entspricht.

IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich zur privaten Nutzung, wenn nichts anderweitiges vereinbart wurde.
2. Eine kommerzielle Verwendung bzw. Nutzung jeglicher Art des dem Kunden überlassenen Bildmaterials ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Fotografen und nur nach einer Vergütung gemäß der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zusätzlich zu der vereinbarten Rechnungssumme gemäß Ziff. III 1. AGB für die ausschließlich private Nutzung erlaubt.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nuzungsrecht für die private Nutzung des Bildmaterials übertragen.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
5. Jegliche nicht private Weitergabe bzw. Wiedergabe oder Veröffentlichung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks, der lautet: ”© Foto: Ralph von Kaufmann; www.ralphvonkaufmann.de“.

V. Honorare, Preise
1. Es gilt die vereinbarte Rechnungssumme laut aktueller Preisliste. Ist keine Rechnungssumme vereinbart worden, bestimmt sie sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 1. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Das Honorar gemäß Ziff. III 2. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
4. Vom Kunden bestellte Handvergrößerungen gemäß Ziff. III 1. AGB werden vom Fotografen erst gegen Vorkasse der gesamten Rechnungssumme angefertigt und ausgeliefert.
5. Kontaktbögen oder anderweitiges Bildmaterial werden erst gegen Vorkasse des entsprechenden Paketpreises zuzüglich Anfahrt laut aktueller Preisliste angefertigt und ausgeliefert.

VI. Negativmaterial
1. Die Negative bleiben Eigentum des Fotografen, soweit nichts anderweitiges vereinbart wurde.
2. Die Negative werden in sachgemäßen, säurefreien Negativordner gelagert. Für etwaige spätere Schäden an den Negativen z.B. durch Umwelteinflüsse wie Luftschadstoffe, Ozon, Luftfeuchtigkeit, u.s.w. übernimmt der Fotograf keine Haftung.
3. Der Kunde kann abweichend zu Ziff. V 1. AGB die Negative gegen Zahlung eines zwischen Fotografen und Kunden zu vereinbarenden Entgelds käuflich erwerben.
4. Durch Zahlungen gemäß Ziff. V 2. AGB werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
5. Werden die Negative dem Kunden übergeben, trägt der Kunde das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) kommerziellen Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars gemäß Ziff. IV 1. und 2. AGB zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk gemäß Ziff. III 5. AGB ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars gemäß Ziff. IV 1. und 2. AGB zu zahlen.
3. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. AGB werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.